Leistungsmerkmale für Pflegeimmobilien als Kapitalanlage
Sicherheit:
Nutzen:
Rendite:
Durch hohe gesicherte Mieten für Pflegeimmobilien pro Quadratmeter sowie geringe eigene Verwaltungskosten erzielen Sie eine Rendite die i.d.R. zwischen 4,5-5,5% p.a. liegt. Mietminderung ist ausgeschlossen, da die langlaufenden Mietverträge eine hohe und stabile Nettomiete garantieren. Der Investor erhält seine Miete pünktlich jeden Monat unabhängig von Belegung oder Leerstand.
Äußerst geringer Arbeitsaufwand: Der Investor muss sich den geeigneten Mieter für die Pflegeimmobilie nicht selbst suchen. Die Belegung erfolgt durch den Betreiber und/oder das Amt für Grundversorgung. Dadurch erspart er sich Zeit und Geld für Inseration, Bonitätsprüfung, Mietvertragsabschluß, Kautionskonto etc. Der zwischen Bauträger und Betreiber geschlossene Mietvertrag in den der Investor 1:1eintritt berücksichtigt alle gesetzlichen Regelungen und beinhaltet u.a die Mietindexierung zwecks Inflationsausgleich.Während der Mietvertragsdauer werden alle Aufgaben wie z.B. Instandhaltung, Nebenkostenabrechnung etc. durch den Verwalter bzw. den Betreiber erledigt, daher entsteht keinerlei zeitlicher Aufwand durch den Investor. Die Verwaltungskosten sind in der Nettomiete berücksichtigt.
Fungibilität:
Jederzeit veräußerbares Investment, da es sich um eine einzelne grundbuchgesicherte Immobilie und keinen Fondsanteil handelt. Hohe Nachfrage aufgrund des stark wachsenden Bedarfs an Pflegeimmobilien. Eine gute Kapitalanlage!
Wertsteigerung:
Durch die laufende Instandhaltung sowie durch die indexierten langlaufenden Mietverträge für Pflegeimmobilien sind hohe Wertsteigerungen zu erwarten und somit ist die "Kapitalanlage Pflegeimmobilie" ein sicheres Investment
Steuerliche Behandlung:
Der Abschreibung erfolgt mit 2% auf 50 Jahre. Die Basis ist der Kaufpreis abzüglich des Bodenanteils (i.d.R. 5%). Das Inventar des Apartments sowie die gemeinschaftlich nutzbaren Außenanlagen sind mit 10% p.A. auf 10 Jahre abschreibbar. Die Zinsen für die Darlehensaufnahme sind abzugsfähig. Die Mieteinnahmen sind als Einkünfte aus “Vermietung und Verpachtung” zu versteuern.